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Leistung 05

Steueransässigkeit und Aufenthalt,
koordiniert mit dem Heimatland.

Rumänische Ansässigkeitsbescheinigungen, Aufenthaltstitel, Restrukturierung aus Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien, Substanzdokumentation und Wegzugsteuer-Sequenzierung. Der größte Hebel ist die Reihenfolge, nicht das einzelne Dokument.

Vier Ebenen

Vier Ebenen,
die wir für Sie steuern.

  1. Steuerliche Positionierung der Gesellschaft

    Strukturierung der rumänischen SRL für das richtige Steuerregime — Mikrounternehmen (1 % / 3 % auf Umsatz) oder regulär (16 % auf Gewinn) — abhängig von Umsatz, Lohnsumme und Tätigkeit. Wir planen den Übergang an der 100.000-€-Schwelle vorab, damit der Wechsel geordnet abläuft.

    • Mikro vs. regulärer KSt-Wahl
    • Schwellenübergang planen (100.000 €)
    • Dividenden-Timing (8 % Quellensteuer)
    • Holding-Layering, wo wirtschaftlich begründet
  2. Rumänische Ansässigkeitsbescheinigung

    Eine Ansässigkeitsbescheinigung wird von ANAF ausgestellt und belegt, dass eine Person oder Gesellschaft nach rumänischem Recht und einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen rumänischer Steuerresident ist. Sie ist das Dokument, das ausländische Behörden bei einer Wegzugsprüfung verlangen.

    • Antrag bei ANAF koordinieren
    • Mapping der Doppelbesteuerungsabkommen
    • Übersetzung und Apostille (falls im Ausland nötig)
    • Jährliche Verlängerung
  3. Aufenthaltstitel für Einzelpersonen

    Nicht-EU-Gründer beantragen ein Langzeitvisum (Kategorie D), gefolgt von einem befristeten Aufenthaltstitel (TRP) auf wirtschaftlicher Grundlage. Das General-Inspektorat für Migration (IGI) erteilt beide. EU-Bürger registrieren ihren Aufenthalt bei der Lokalbehörde — ein leichteres Verfahren. Seit Januar 2025 steigert die Schengen-Mitgliedschaft Rumäniens den praktischen Wert eines rumänischen Aufenthaltstitels.

    • Langzeitvisum (D-Visum)
    • Befristeter Aufenthaltstitel (TRP) — wirtschaftlich
    • EU-Aufenthaltsregistrierung (leichteres Regime)
    • Verlängerung und Pfad zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
  4. Substanz und Wegzugsteuer-Verteidigung

    Mehrere EU-Staaten — Deutschland an erster Stelle — haben die Wegzugsbesteuerung verschärft und prüfen, ob die rumänische Gesellschaft eines Umgezogenen echte wirtschaftliche Tätigkeit hat. Substanz ist kein Häkchen: Sie ist lokale Beschäftigung, Geschäftsführer-Präsenz, dokumentierte Entscheidungsfindung und betriebliche Realität. Wir bauen Strukturen, die einer Drittprüfung standhalten.

    • Substanzprüfung gegen DE-/NL-/FR-Kriterien
    • Geschäftsführer-Präsenz dokumentieren
    • Lokale Lohnabrechnung und operativer Fußabdruck
    • Substanz-Bericht für ausländische Anwälte

Wie wir arbeiten

Fünf Phasen,
vom Erstgespräch bis zur Pflege.

  1. 01

    Erstgespräch und Bestandsaufnahme

    Ein 30-Minuten-Call. Sie schildern Ihre Heimatländer-Situation, aktuelle Struktur, Tätigkeit und Zeitplan. Wir mappen alle beweglichen Teile — gesellschaftlich, persönlich, familiär — und identifizieren die nötige Reihenfolge.

  2. 02

    Sequenzierungs-Memorandum

    Ein schriftlicher Plan: Reihenfolge der Schritte (Gründung, Kapitaleinzahlung, persönlicher Wohnsitzwechsel, Ansässigkeitsbescheinigung, Wegzugs-Anmeldungen im Heimatland), kritische Daten und zentrale Risiken. Das ist das Dokument, mit dem Ihr deutscher/holländischer/französischer Steuerberater abstimmen muss.

  3. 03

    Koordinierte Umsetzung

    Wir setzen jeden rumänischen Schritt um (Gründung, Adresse, Ansässigkeit, Aufenthalt) und stimmen das Timing mit Ihrem Heimatland-Berater ab. Falsch sequenzierte Restrukturierungen sind die Hauptquelle von Wegzugsteuer-Risiken.

  4. 04

    Substanz-Aufbau

    Bei Mandanten aus prüfungsfreudigen Ländern bauen wir den Substanz-Beweis von Tag eins auf — lokale Beschäftigung, Anwesenheits-Plan, Vorstandsprotokolle, betriebliche Aufzeichnungen — statt nachträglich nachzubessern.

  5. 05

    Jährliche Pflege

    Ansässigkeitsbescheinigungen sind jährlich zu erneuern. Aufenthaltstitel laufen in festen Zyklen. Substanzdokumentation wird über die ersten drei Jahre aufgebaut. Wir halten die Akte und führen den Kalender.

FAQ

Häufige Fragen
zu Steuern und Aufenthalt.

Wie funktioniert die rumänische Steueransässigkeit?
Eine Person ist rumänischer Steuerresident, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: rumänisches Domizil; Lebensmittelpunkt in Rumänien; mehr als 183 Tage Aufenthalt in Rumänien innerhalb von 12 zusammenhängenden Monaten; oder rumänische Staatsbürgerschaft im Auslandsdienst. Für Gesellschaften gilt der Ort der Geschäftsleitung oder der Sitz. Anschließend greifen die Tie-Breaker-Regeln des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens.
Kann ich rumänischer Steuerresident werden, ohne meinen Heimatwohnsitz aufzugeben?
Möglich, in Doppelansässigkeits-Fällen. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält Tie-Breaker-Regeln (ständige Wohnstätte, Lebensmittelpunkt, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit), die das primäre Besteuerungsrecht zuweisen. Praktisch finden die meisten Gründer einen klaren Schnitt sauberer als zwei Wohnsitze in Spannung.
Was ist die Wegzugsteuer und betrifft sie mich?
Wegzugsteuer ist die Steuer, die manche Länder auf nicht realisierte Wertzuwächse oder zurückgelegte Reserven erheben, wenn ein Steuerresident — natürlich oder juristisch — das Steuerland verlässt. Deutschlands Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist das aktivste Beispiel: Sie kann nicht realisierte Gewinne auf wesentliche Beteiligungen beim Wegzug fingiert besteuern. Niederlande und Frankreich haben ähnliche Regime. Ob es Sie betrifft, hängt vom Heimatland, Größe und Art der Beteiligungen sowie der Sequenzierung ab. Koordinierte Planung ist der Unterschied zwischen Risiko und sauberem Wegzug.
Wie lange dauert die rumänische Aufenthaltsgenehmigung?
Für Nicht-EU-Bürger: D-Visum 30–60 Tage; Aufenthaltstitel innerhalb von 30 Tagen nach Einreise. End-to-End planen Sie 60–90 Tage vom Visum-Antrag bis zur TRP. Für EU-Bürger: Anmeldung bei der Lokalbehörde — meist am selben Tag oder in kurzer Zeit, sobald die Unterlagen vorliegen.
Brauche ich eine rumänische Ansässigkeitsbescheinigung?
Sie brauchen sie, wenn eine ausländische Behörde Belege für die rumänische Ansässigkeit verlangt — Geltendmachung von DBA-Vorteilen, Verteidigung gegen einen Wegzugs-Bescheid oder Stützung einer Betriebsstätten-Analyse. Wir holen die Bescheinigung bei ANAF, organisieren Apostille und Übersetzung und erneuern jährlich.
Verliere ich meine rumänische Ansässigkeit, wenn ich reise?
Rumänische Steueransässigkeit verlangt eine bedeutende Anwesenheit und Verbindung zum Lebensmittelpunkt — keine ständige physische Präsenz. Vernünftige Geschäfts- und Privatreisen sind mit Ansässigkeit vereinbar. Längere Abwesenheit (typisch mehr als 183 Tage außerhalb Rumäniens in 12 Monaten) zusammen mit aufrechterhaltenen Bindungen anderswo ist jedoch ein Warnsignal.

Umzug nach Rumänien geplant? Wir sequenzieren mit Ihrem Heimatberater.