Festpreis
Servicegebühren stehen vor Arbeitsbeginn schriftlich fest. Rumänische staatliche Gebühren (Handelsregister, Notar) zum Selbstkostenpreis getrennt ausgewiesen. Bei Umfangsänderungen sagen wir Bescheid, bevor wir weitermachen. Keine Überraschungen auf der Schlussrechnung.