Das rumänische Mikrounternehmen-Regime ist eine der attraktivsten Körperschaftsteuer-Strukturen der EU. Eine qualifizierte SRL zahlt nur 1 % auf den Umsatz statt 16 % auf den Gewinn. Die Regeln scheinen einfach — bis sie es nicht mehr sind. Diese Anleitung erklärt, wer qualifiziert, wann das Regime endet und was an der 100.000-€-Schwelle wirklich passiert.
Was ist das Mikrounternehmen-Regime?
Geregelt in Titel III des Steuergesetzes Nr. 227/2015. Eine rumänische Gesellschaft (SRL oder PFA-Gesellschafter), die die Bedingungen erfüllt, zahlt 1 % auf den Bruttoumsatz statt der regulären 16 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn. Wenn die Gesellschaft keinen Vollzeit-Mitarbeiter hat, beträgt der Satz 3 %. Das Regime gilt seit 2017 und wurde mehrfach angepasst — die letzte größere Reform 2024 senkte die Schwelle von 500.000 € auf 100.000 €.
Wer qualifiziert?
Eine SRL qualifiziert, wenn sie alle folgenden Punkte erfüllt: Jahresumsatz unter 100.000 € (umgerechnet zum Wechselkurs vom 31. Dezember des Vorjahres); kein Holding-Status (eine Gesellschaft mit Beteiligungen an anderen rumänischen Gesellschaften ist ausgeschlossen); nicht überwiegend Beratungstätigkeit (mehr als 20 % Beratungsumsatz schließt das Regime aus); aktiver Geschäftsbetrieb mit mindestens einem Vollzeit-Mitarbeiter (oder Geschäftsführer im Anstellungsverhältnis); kein Bank-, Versicherungs-, Glücksspiel- oder Energiehandel.
Die Beratungs-Schwelle wird häufig übersehen. Wenn eine SRL Beratungsleistungen erbringt und diese mehr als 20 % des Umsatzes ausmachen, fällt sie aus dem Mikro-Regime heraus — selbst wenn der Gesamtumsatz unter 100.000 € liegt.
Die Mitarbeiter-Anforderung
Mit mindestens einem Vollzeit-Mitarbeiter: 1 % auf den Umsatz. Ohne Mitarbeiter: 3 %. Der Geschäftsführer der SRL kann der Mitarbeiter sein — vorausgesetzt, er hat einen formalen Arbeitsvertrag und das Mindestgehalt wird gezahlt. In Rumänien beträgt der gesetzliche Bruttomindestlohn 2026 4.050 RON pro Monat (etwa 815 €). Die Lohnsteuer und Sozialabgaben kommen oben drauf — gesamt etwa 1.300 € im Monat für einen Mindestlohn-Mitarbeiter.
Rechnen Sie nach: Bei 100.000 € Umsatz im Jahr ist 1 % = 1.000 €, gegen 3 % = 3.000 €. Die Differenz ist 2.000 €. Die jährlichen Mitarbeiterkosten sind etwa 15.600 €. Ein einzelner Mitarbeiter lohnt sich nicht nur durch die Steuerersparnis — aber wenn der Geschäftsführer ohnehin Gehalt bezieht, ist die Wahl klar.
Die 100.000-€-Schwelle
Sobald eine SRL die 100.000-€-Grenze überschreitet, wechselt sie in das reguläre Körperschaftsteuer-Regime mit 16 % auf den Gewinn — ab dem Quartal des Überschreitens, nicht ab dem nächsten Geschäftsjahr. Der Wechsel ist nicht rückwirkend für das Jahr, aber er ist sofort für das Quartal.
Praktisches Beispiel: Eine SRL erreicht im Mai des Jahres 2026 einen kumulierten Umsatz von 100.000 €. Das zweite Quartal endet am 30. Juni. Ab dem 1. April 2026 (also dem Beginn des Quartals, in dem die Schwelle überschritten wurde) gelten die regulären 16 % auf den Gewinn dieses Quartals und der folgenden Quartale. Der Umsatz aus Q1 wird weiterhin mit 1 % besteuert.
Wer plant, knapp unter der Schwelle zu bleiben, sollte den Übergang aktiv steuern: Rechnungsstellung verschieben, Verträge auf Q1 des Folgejahrs verlegen, oder den Wechsel auf 16 % bewusst akzeptieren und nicht künstlich kleiner werden.
Was beim Übergang passiert
Beim Wechsel von Mikro- auf Standard-Regime ändern sich vier Dinge gleichzeitig: Steuerbasis (Umsatz statt Gewinn), Steuersatz (von 1 % auf 16 %), MwSt.-Pflicht (ab 60.000 € Umsatz wird die SRL MwSt.-pflichtig — die meisten Mikro-SRLs haben sich bereits davor freiwillig registriert), und Buchhaltungsanforderungen (vollständige Bilanzbuchhaltung statt vereinfachter Aufzeichnungen).
Wer das Regime planmäßig verlässt, hat den Vorteil, dass auch Betriebsausgaben jetzt voll abziehbar sind. Im Mikro-Regime sind sie es nicht — die Steuer wird auf den Bruttoumsatz erhoben, ohne Berücksichtigung von Kosten.
Häufige Fragen
Kann ich das Mikro-Regime auch nutzen, wenn ich der einzige Gesellschafter und Geschäftsführer bin?
Ja, vorausgesetzt Sie haben einen formalen Arbeitsvertrag mit der SRL und beziehen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Ohne Anstellung gilt der Satz von 3 %.
Was zählt als Beratungstätigkeit für die 20-%-Schwelle?
Klassische Beratung — Strategie, Steuerberatung, Rechtsberatung, IT-Beratung — wird per CAEN-Code identifiziert. Software-Entwicklung als Werkvertrag ist keine Beratung. SaaS-Verkauf ist keine Beratung. Marketing-Dienstleistungen können je nach Form als Beratung gelten.
Kann ich die Schwelle bewusst überschreiten und im selben Jahr zurückwechseln?
Nein. Sobald eine SRL aus dem Mikro-Regime herausfällt, bleibt sie im Standard-Regime bis zum Ende des Geschäftsjahres. Erst zum nächsten Jahr kann sie wieder ins Mikro-Regime wechseln, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Gilt das Mikro-Regime auch für Holding-Strukturen?
Nein. Eine Gesellschaft, die Beteiligungen an anderen rumänischen Gesellschaften hält, ist vom Mikro-Regime ausgeschlossen. Für Holdings gilt der reguläre Satz von 16 %, oder bei reinen Beteiligungen die Beteiligungsfreistellung nach den allgemeinen EU-Regeln.
Praxisempfehlung
Das Mikro-Regime ist hoch attraktiv für die richtige Profilierung: Solo-Gründer mit unter 100.000 € Umsatz, klar abgegrenzten Tätigkeiten und einem Mitarbeiter (typisch der Gründer selbst). Es ist nicht das richtige Modell für Beratungsfirmen, Holdings oder Unternehmen mit hohen Betriebskosten — dort schlägt die Brutto-Besteuerung zu hart zu. Die jährliche Prüfung der Bedingungen ist Pflicht; eine Mikro-SRL kann das Regime durch eine Änderung der Tätigkeit verlieren, ohne es sofort zu merken.