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Wegzugsteuer Deutschland nach Rumänien: das Sequenz-Playbook

Ein Umzug von Deutschland nach Rumänien beginnt nicht bei der SRL-Gründung. Er beginnt mit der deutschen Wegzugsteuer nach § 6 AStG — die entscheidet, ob der Umzug anerkannt, gestundet oder als fingierter Verkauf behandelt wird.

Autor
Incorpore Advisory
Rolle
Senior Advisor, Incorpore
Veröffentlicht
1. Mai 2026

Die deutsche Wegzugsteuer nach § 6 AStG kann unrealisierte Wertzuwächse auf wesentliche Beteiligungen (≥1 %) beim Wegzug fingiert besteuern. Für einen Gründer, der nach Rumänien zieht, kann das eine Steuerlast in Höhe von 26,4 % auf den Beteiligungswert auslösen — sofort, in bar, gegen einen Vermögenswert, der nicht veräußert wurde. Mit korrekter Sequenzierung lässt sich diese Belastung verschieben oder unter EU-Regeln stunden.

Wer ist betroffen?

§ 6 AStG greift, wenn ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger seine deutsche Steueransässigkeit aufgibt und eine wesentliche Beteiligung (mindestens 1 %) an einer Kapitalgesellschaft hält. Die Beteiligung kann an einer deutschen oder ausländischen Gesellschaft sein. Für Gründer mit Anteilen an einer GmbH, einer Aktiengesellschaft oder einer ausländischen Kapitalgesellschaft (auch einer rumänischen SRL) ist die Norm relevant.

EU-Stundung als Schlüssel

Bei einem Umzug innerhalb der EU greift die zinslose Stundung nach § 6 Abs. 5 AStG. Die Steuer wird festgesetzt, aber nicht eingefordert — vorausgesetzt, der Steuerpflichtige behält die Beteiligung und ist in einem EU-/EWR-Staat steuerlich ansässig. Rumänien als EU-Mitglied erfüllt diese Voraussetzung. Die Stundung ist kein Erlass: bei einem späteren Verkauf oder bei einem Wegzug aus der EU wird die gestundete Steuer fällig.

Die richtige Reihenfolge

Die Sequenz entscheidet: Erst rumänische Gesellschaft gründen, dann rumänische Steueransessigkeit aufbauen (Mietvertrag, Anmeldebescheinigung, ANAF-Bescheinigung), dann erst die deutsche Abmeldung. Wer zuerst abmeldet und dann rumänisch ansässig wird, riskiert eine Lücke, in der die Wegzugsteuer ohne EU-Stundung greift, weil keine durchgängige EU-Ansässigkeit nachweisbar ist.

Substanz nach dem Umzug

Das Finanzamt prüft Wegzüge nach Rumänien aktiv. Wer nominell umzieht, aber faktisch in Deutschland weiterarbeitet (Hauptwohnsitz, Lebensmittelpunkt, Tätigkeit), bekommt die Ansässigkeit aberkannt — mit rückwirkenden Konsequenzen. Echte Substanz bedeutet: rumänische Wohnung mit Mietvertrag, Lebensmittelpunkt verlagert, Tätigkeit über die rumänische SRL, dokumentierte Anwesenheit in Rumänien (mindestens 183 Tage pro Jahr empfohlen).

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wegzugsteuer konkret?

Auf den Wertzuwachs der wesentlichen Beteiligung wird das Teileinkünfteverfahren angewandt: 60 % des Wertzuwachses werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 %) plus Solidaritätszuschlag besteuert. Effektiv etwa 26,4 % auf den Wertzuwachs.

Wann wird die gestundete Steuer fällig?

Bei einem späteren Verkauf der Beteiligung, bei einem Wegzug aus der EU, oder wenn der Steuerpflichtige nach 7 Jahren immer noch im EU-Ausland ansässig ist und keine Rückkehrabsicht nachweist.

Brauche ich auch einen deutschen Steuerberater?

Ja. Wir koordinieren die rumänische Seite (Gründung, Ansässigkeit, Substanz) und stimmen das Timing mit Ihrem deutschen Steuerberater ab. Die deutsche Wegzugs-Anmeldung muss von einem deutschen Berater eingereicht werden — wir liefern die rumänischen Belege, die er braucht.

Veröffentlicht am 1. Mai 2026

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