Sequenzierungs-Memorandum
Vor jeder Anmeldung: schriftliches Memorandum zur Reihenfolge — persönliche Abmeldung, rumänische Gründung, Kapitaleinzahlung, Ansässigkeitsbescheinigung, Konto-Eröffnung. Mit Frankfurter Steuerberatern abgestimmt.
Eine SaaS-Firma mit zwei Gründern und 420.000 € ARR, beim Wegzug aus Deutschland mit Wegzugsteuer-Risiko nach § 6 AStG konfrontiert. Wir haben den persönlichen und den gesellschaftsrechtlichen Wechsel so sequenziert, dass die Wegzugsteuer erst nach Eintritt der rumänischen Steueransessigkeit wirksam wurde.
Ausgangslage
Eine SaaS-Firma mit Hauptsitz in Frankfurt, US-Produktteam und EU-Abrechnung über eine deutsche GmbH. Nach zwei Wachstumsjahren überstieg die kombinierte Belastung aus Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer den Punkt, an dem ein rumänischer Wechsel rechnerisch lohnte.
Die Komplikation war die Wegzugsteuer nach § 6 AStG: ein Umzug der Gründer ohne Vorbereitung hätte unrealisierte Wertzuwächse sofort als fingierten Verkauf besteuert — in bar gegen einen nicht realisierten Vermögenswert. Die Mathematik funktionierte nur bei korrekter Sequenzierung.
Vorgehen
Vor jeder Anmeldung: schriftliches Memorandum zur Reihenfolge — persönliche Abmeldung, rumänische Gründung, Kapitaleinzahlung, Ansässigkeitsbescheinigung, Konto-Eröffnung. Mit Frankfurter Steuerberatern abgestimmt.
Eine neue SRL als aufnehmende Gesellschaft. CUI in 7 Werktagen. Gesellschaftsvertrag in Rumänisch und Englisch, anwaltlich geprüft. Geschäftsadresse in Bukarest im Standard-Tarif.
Beide Gründer beantragten ANAF-Ansässigkeitsbescheinigungen vor der deutschen Abmeldung. Mietvertrag, Anmeldebescheinigung, Lebensmittelpunkt-Erklärungen vorbereitet — Tie-Breaker-Position in Rumänien gefestigt.
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Mit etablierter rumänischer Ansässigkeit erfolgte die Abmeldung. Wegzugsteuer wurde nach EU-Stundungs-Regeln verschoben, Anteile in die rumänische Holding gerollt. Ab Folgemonat fakturierten 420.000 € ARR über die SRL.
Ergebnis
Eingesetzte Leistungen