Vor 2025 war ein rumänischer Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Gründer nur für Rumänien gültig — für Reisen in den Schengen-Raum brauchten sie weiterhin Visa. Seit 1. Januar 2025 ist Rumänien voll im Schengen — ein rumänischer TRP gibt visafreien Zugang zum gesamten Schengen-Raum.
Was sich konkret ändert
Ein VAE-, US-, israelischer oder australischer Gründer mit rumänischem TRP kann jetzt frei nach Deutschland, Frankreich, Italien usw. reisen — ohne separates Visum. Für Geschäftsreisen, Konferenzen und Kundenmeetings ist das ein erheblicher Vorteil.
Wie der TRP funktioniert
Ein Aufenthaltstitel auf wirtschaftlicher Grundlage (TRP) wird für Geschäftsführer rumänischer Gesellschaften erteilt. Voraussetzungen: rumänische Gesellschaft (SRL), Geschäftsführer-Bestellung, Mietvertrag in Rumänien, Krankenversicherung, Mindestaufenthalt. Ein Langzeitvisum (D-Visum) wird zuerst beantragt, dann der TRP nach Einreise.
Zeitplan
D-Visum: 30–60 Tage ab Antrag bei der rumänischen Botschaft im Heimatland. Einreise nach Rumänien innerhalb 90 Tagen. TRP: innerhalb 30 Tagen nach Einreise beantragt, Erteilung in 30 Tagen. End-to-End: 60–90 Tage.
Fallen, die zu beachten sind
Mindestaufenthalt zur Aufrechterhaltung: 6 Monate pro Jahr in Rumänien empfohlen. Eine reine Briefkasten-Adresse erfüllt das nicht. Krankenversicherung: rumänische Pflichtversicherung muss aktiviert werden. Steuerliche Konsequenzen: TRP plus Aufenthalt löst rumänische Steueransessigkeit aus — das kann gewollt sein, muss aber bewusst sein.
Häufige Fragen
Kann ich über den TRP eine permanente Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Ja. Nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts kann ein permanenter Aufenthaltstitel beantragt werden. Nach weiteren 3 Jahren (insgesamt 8) ist die rumänische Staatsbürgerschaft möglich — inkl. EU-Pass.
Funktioniert das auch für meine Familie?
Ja. Ehepartner und minderjährige Kinder bekommen einen Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung. Erwachsene Kinder oder Eltern brauchen eigene Antragsgründe.